Pressebild Schweizer Bauernverband

Schweizer Bauernverband äussert sich kritisch zum Mercosur-Abkommen

Der Schweizer Bauernverband lehnt das unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und den Mercosur-Staaten ab, solange verbindliche Begleitmassnahmen fehlen. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrats will diese zeitlich entkoppelt vom Abkommen regeln. Für den Verband ist das keine akzeptable Lösung.

Das Abkommen wurde im Juli 2025 nach acht Jahren Verhandlungen abgeschlossen, im September 2025 unterzeichnet und liegt seit Februar 2026 dem Parlament als Botschaft vor. Die Räte beraten voraussichtlich in der Sommer- und Herbstsession 2026. Aus Sicht des Staatssekretariats für Wirtschaft ermöglicht das Abkommen Zolleinsparungen von bis zu 180 Millionen Franken pro Jahr für die Schweizer Exportwirtschaft. Rund 95 Prozent der Schweizer Ausfuhren in die vier Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay würden nach Ablauf der Zollabbaufristen vollständig zollfrei. Im Gegenzug gewährt die Schweiz den Mercosur-Staaten 25 bilaterale Zollkontingente für sensible Agrarprodukte, darunter Fleisch. Die meisten dieser Kontingente liegen unter 2 Prozent des inländischen Gesamtkonsums. Wirtschaftsminister Guy Parmelin bezeichnete die Konzessionen als für die Schweizer Landwirtschaft verkraftbar und verwies auf eine vertraglich verankerte Schutzklausel.

Bauernverband fordert zeitgleiche Begleitmassnahmen

Der Schweizer Bauernverband sieht das anders. Er rechnet laut seiner Medienmitteilung vom 5. Mai 2026 mit einem jährlichen Verlust im landwirtschaftlichen Produktionswert von 70 bis 115 Millionen Franken. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrats anerkennt die Herausforderungen, will Begleitmassnahmen aber über eine Kommissionsmotion regeln, also losgelöst vom Abkommen selbst. Für den Verband ist das nicht hinnehmbar: Genehmigung und Begleitmassnahmen müssen gleichzeitig beschlossen werden, sonst verweigert er die Zustimmung. Die Kommissionsminderheit teilt diese Haltung.

Die Forderung steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zur Subventionslage der Schweizer Landwirtschaft. Der Bund wendete 2024 insgesamt 3,6 Milliarden Franken für die Landwirtschaft auf, davon rund 2,7 Milliarden als Direktzahlungen. Die OECD schätzt, dass staatliche Transfers gut die Hälfte der Bruttoeinnahmen der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe ausmachen. Damit liegt die Schweiz deutlich über dem OECD-Schnitt und auch über dem EU-Niveau. Real sind die Bundessubventionen für die Landwirtschaft über das letzte Jahrzehnt leicht gesunken, bis 2027 sind weitere Kürzungen von rund 5 Prozent geplant, was die politischen Spielräume für neue Begleitmassnahmen einengt.

Subventionen liegen schon heute über OECD-Schnitt

Das EFTA-Mercosur-Abkommen ist nicht isoliert zu betrachten. Die EU hat 2024 ebenfalls ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen, stösst damit jedoch auf erheblichen Widerstand, namentlich aus Frankreich und Polen, wo Bauernverbände ähnliche Einwände wie der SBV vorbringen. Gerade weil die EU ein solches Abkommen anstrebt, bestand für die Schweiz handelspolitisches Interesse, eine Schlechterstellung ihrer Exporteure zu verhindern. Ohne eigenes Abkommen würden Schweizer Anbieter auf Mercosur-Märkten gegenüber EU-Konkurrenten Zollnachteile von bis zu 35 Prozent in Kauf nehmen müssen.

Die Ausgangslage unterscheidet sich aber: Während EU-Landwirte im GAP-Rahmen flächenbezogene Direktzahlungen erhalten, die bis 2027 auf mindestens 215 Euro je Hektar harmonisiert werden, ist das Schweizer System deutlich grosszügiger und stärker auf ökologische Leistungen ausgerichtet. Schweizer Betriebe sind damit strukturell besser abgestützt, stehen aber auch unter stärkerem öffentlichem Rechtfertigungsdruck, wenn sie trotz hoher Subventionen zusätzliche Garantien fordern, bevor ein Abkommen mit begrenzten Agrarkontingenten in Kraft tritt.

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